Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 26.04.2004

Rechtsprechung
   KG, 12.04.2004 - 15 W 2/04   

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https://dejure.org/2004,2417
KG, 12.04.2004 - 15 W 2/04 (https://dejure.org/2004,2417)
KG, Entscheidung vom 12.04.2004 - 15 W 2/04 (https://dejure.org/2004,2417)
KG, Entscheidung vom 12. April 2004 - 15 W 2/04 (https://dejure.org/2004,2417)
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Einzelrichter-Ablehnung

§ 45 ZPO, über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter am Landgericht entscheidet nicht die Kammer, sondern der Vertreter als Einzelrichter (§ 348 Abs. 1 Satz 1 ZPO), entgegen der bis zum 1.1.02 geltenden Rechtslage

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 45 Abs. 1; ; ZPO § 348 Abs. 1; ; GVG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 45 Abs. 1; ZPO § 348 Abs. 1; GVG § 12
    Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch Einzelrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheidung eines Einzelrichters über ein Ablehnungsgesuch; "Gericht" im Sinne des § 45 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Entscheidung durch den gesamten Spruchkörper als Ausnahmetatbestand; Berührung des Kernbereiches richterlicher Unabhängigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2104
  • MDR 2004, 1377
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 15.11.1977 - 7 W 40/77
    Auszug aus KG, 12.04.2004 - 15 W 2/04
    Zwar hat nach herrschender Auffassung über ein gegen einen Einzelrichter angebrachtes Ablehnungsgesuch der gesamte Spruchkörper ohne dessen Mitwirkung zu entscheiden (OLG Karlsruhe, OLGZ 78, 256; OLG Düsseldorf, JMBl. NW 1978, 68; Zöller-Vollkommer, ZPO 24. Aufl., § 45 Rdn. 2; Baumbach/Lauterbach-Hartmann, ZPO 62. Aufl., § 45 Rdn. 4; Musielak-Smid, ZPO 3. Aufl., § 45 Rdn. 2; zweifelnd Münchner Kommentar-Feiber, ZPO 2. Aufl., § 45 Rdn. 17).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Demgegenüber sind die Oberlandesgerichte Karlsruhe (OLGR 2003, 523 und OLGR 2004, 490), Naumburg (OLGR 2005, 789, 791 und 830, 832), der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLGR 2005, 592), das Kammergericht (NJW 2004, 2104, 2105) sowie das Beschwerdegericht der Ansicht, dass der Vertreter eines abgelehnten Einzelrichters als Einzelrichter für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zuständig sei.
  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11

    Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit

    Verfahrens- oder Rechtsanwendungsfehler rechtfertigen in aller Regel keine Ablehnung des Richters; das Ablehnungsverfahren dient nicht der Fehlerkontrolle in diesem Sinne, diese ist dem Rechtszug der Hauptsache vorbehalten (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2004, 621; KG, NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 355, 356).

    Eine Ausnahme kommt allenfalls in Betracht, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG, NJW-RR 2006, 1577, 1578; NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 355, 356; OLG Oldenburg MDR 2008, 527).

  • OLG Naumburg, 18.01.2005 - 10 W 82/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund Erstattung einer

    Von dieser Zuständigkeitszuweisung geht der Senat in Übereinstimmung mit einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte im Vordringen begriffenen Ansicht (vgl. KG, NJW 2004, 2104 f.; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 523; in der neueren Rechtsprechung bislang - soweit ersichtlich allein anderer Auffassung: OLG Frankfurt, OLGR 2004, 271) und in Abkehr zur älteren Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf JMBl. NW 1978, 68; OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 256; OLG Hamburg, NJW 1992, 1462, 1463) und zu der in der Literatur vertretenen gegenteiligen Auffassung (vgl. Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 45 ZPO Rdn. 1; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 45 Rn. 10; Zimmermann, ZPO, 6. Aufl., § 45 Rn. 1; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 348 Rn. 6; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 45 Rn. 2; Wassermann, in: AK-ZPO, § 45 Rn. 1; Feiber, in: Münchener Kommentar, ZPO, § 45 Rn. 6; Feiber, in: Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl. Aktualisierungsband, § 45 Rn. 17; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 45 Rn. 4) aus.

    Aus dem systematischen Zusammenhang mit § 45 Absätze 2 und 3 ZPO lässt sich nämlich ebenso überzeugend herleiten, dass ebenso wie dort auch in § 45 Abs. 1 ZPO das Gericht im gerichtsverfassungsrechtlichen Sinn gemeint ist (KG, NJW 2004, 2104), also hier das Landgericht, dem zweifelsfrei auch der Einzelrichter "angehört".

    Indes hat der Gesetzgeber zum einen den Begriff "Gericht" in zahlreichen Normen mit unterschiedlichen Bedeutungsgehalt verwendet, worauf das Kammergericht in seiner Entscheidung zu Recht hingewiesen hat (vgl. KG NJW 2004, 2104).

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.04.2004 - 7 AR 3/04   

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https://dejure.org/2004,7416
OLG Stuttgart, 26.04.2004 - 7 AR 3/04 (https://dejure.org/2004,7416)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.04.2004 - 7 AR 3/04 (https://dejure.org/2004,7416)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. April 2004 - 7 AR 3/04 (https://dejure.org/2004,7416)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Verweisungsbeschlusses und dessen Bindungwirkung; Zuordnung des Wohnorts zu einem nicht zuständigen Gerichtsbezirk durch das verweisende Gericht; Irrtum des verweisenden Gerichts über seine örtliche Zuständigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 281 Abs. 1; ; ZPO § 281 Abs. 2; ; ZPO § 319

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 281 Abs. 1; ZPO § 281 Abs. 2; ZPO § 319
    Zur Frage des Ausschlusses der Berichtugung eines Verweisungsbeschlusses wegen dessen Bindungswirkung bei Irrtum über den Gerichtsbezirk

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1377
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.1993 - XII ARZ 2/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Berichtigung wegen offenbarer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.04.2004 - 7 AR 3/04
    Zwar trifft es, wie das Landgericht Mosbach meint, zu, dass ein unzulässiger Berichtigungsbeschluss nicht bindend ist (BGH NJW-RR 1993, 700).

    Eine Berichtigung kommt regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn der Wohnsitz des Beklagten fehlerhaft beurteilt wird (BGH NJW-RR 1993, 700).

  • BGH, 18.09.1996 - XII ARZ 10/96

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem isolierten Verfahren auf Regelung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.04.2004 - 7 AR 3/04
    Eine Berichtigung nach § 319 ZPO ist allerdings möglich, wenn sich das verweisende Gericht bei der Zuordnung des zuständigkeitsbegründenden Wohnorts des Beklagten zum Bezirk des angegangenen Gerichts irrt (BGH FamRZ 1997, 173).

    Vor der Berichtigung des Verweisungsbeschlusses wurde den Parteien erneut rechtliches Gehört gewährt (vgl. BGH FamRZ 1997, 173).

  • BAG, 11.11.1996 - 5 AS 12/96

    Bindung an Verweisungsbeschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.04.2004 - 7 AR 3/04
    Ob ein Irrtum des verweisenden Gerichts bei der Zuordnung des zuständigkeitsbegründenden Ortes zum Bezirk des angegangenen Gerichts bereits die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses entfallen lässt, wie das Landgericht Heilbronn (unter Hinweis auf BAG NJW 1997, 1091) meint, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • OLG Hamm, 02.09.2008 - 2 Sdb (FamS) Zust 15/08

    Zuständigkeitskonflikt nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im PKH-Verfahren -

    Das hätte zur Folge, dass er Bindungswirkung gem. § 281 II 4 ZPO gegenüber dem Amtsgericht Marienberg entfaltet (vgl. BGH FamRZ 1997, 173; OLG Stuttgart MDR 2004, 1377).
  • OLG Karlsruhe, 19.06.2006 - 15 AR 10/06

    Zur Berichtigung der Verweisung an ein unzuständiges Gericht

    Sowohl der Klägerin als auch dem Amtsgericht Mannheim ist insoweit ein Fehler bei der Zuordnung der maßgeblichen Anschrift zu dem entsprechenden Gerichtsbezirk unterlaufen (vgl. zur Berichtigung von Verweisungsbeschlüssen in entsprechenden Fällen OLG Stuttgart, MDR 2004, 1377; BGH, FamRZ 1997, 173; demgegenüber erscheint es nach Auffassung des Senats hingegen bedenklich - anstelle einer Berichtigung - derartigen Verweisungsbeschlüssen die Bindungswirkung zu versagen, so aber BAG, NZA 1994, 959; BAG, NJW 1997, 1091; BayObLG, Beschluss vom 05.12.2002 - 1Z AR 164/02 -, zitiert nach Juris).
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